Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:

Blitz-Folientechnik GmbH
Kaiserstraße 1a
44629 Herne
Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Onur Yildirim, Tubay Yildirim

Verwaltung:
Resserstr. 57
44653 Herne
Deutschland

Kontakt:
Telefon: +49 (0)2323 9656112
E-Mail: info@blitz-folientechnik.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Bochum
Registernummer: HRB 15300

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 298724674

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https:// ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Quelle des Impressum-Grundgerüsts: e-recht24.de

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Blitz-Folientechnik GmbH (nachfolgend „Blitz“), insbesondere Folierungen, Beschriftungen, Lackschutz, Sonnenschutz- und Scheibentönungsarbeiten, Textildruck sowie zugehörige Gestaltungs- und Montageleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Blitz ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Sofern der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gelten zwingende verbraucherschützende Normen vorrangig. Gerichtsstands- und bestimmte Haftungsregelungen dieser AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB.

2. Vertragsgegenstand, Angebot& Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von Blitz sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Preise in Angeboten verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich brutto ausgewiesen.
2.3 Kundenaufträge können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erteilt werden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Blitz oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.4 Bei unangekündigter Terminabsage oder -verschiebung durch den Kunden kann Blitz eine Ausfallpauschale von 50,00 € berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

3. Preise, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt

3.1 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Vergütung bei Abholung in bar zu zahlen oder vorab per Überweisung (Vorkasse). Bei Erstaufträgen kann Blitz Vorkasse verlangen.
3.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.3 Blitz steht hinsichtlich in Besitz befindlicher Gegenstände (z. B. Fahrzeuge, Bauteile) ein Werkunternehmerpfandrecht gem. § 647 BGB zu, bis sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind.
3.4 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Blitz (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Fahrzeuge sind am Leistungstag gereinigt zu übergeben (Waschstraße ausreichend). Grobe Verschmutzungen können die Montagezeit verlängern und Mehrkosten verursachen.
4.2 Der Kunde hat Blitz sämtliche für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zu übermitteln (z. B. Farbtöne, Materialien, Freigaben).
4.3 Lacke, insbesondere nachlackierte Flächen, müssen vor Folierung mindestens 4–6 Wochen ausgehärtet sein. Bei Nichteinhaltung trägt der

Kunde das Risiko von Lackablösungen bei Demontage.
4.4 Bei vorhandener Keramikversiegelung wird keine Haftung für mangelnde Folienhaftung übernommen.

5. Entwürfe, Gestaltungsleistungen & Urheberrechte

5.1 Entwürfe sind grundsätzlich zweidimensionale Darstellungen. Bei dreidimensionalen Objekten (z. B. Fahrzeuge, Möbel, Fassaden) sind leichte Abweichungen möglich; dies stellt keinen Mangel dar.
5.2 Jede Erstellung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Druckvorlagen, Layout- und Beratungsleistungen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5.3 Urheber- und Nutzungsrechte: Sämtliche Ideen, Konzepte, Entwürfe und Ausarbeitungen bleiben – sofern nicht ausdrücklich übertragen – geistiges Eigentum von Blitz. Eine Herausgabe offener Daten (z. B. Produktions-/Vektordateien) erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
5.4 Gestaltungsfreiheit: Künstlerische/gestalterische Entscheidungen liegen im Ermessen von Blitz. Eine Reklamation wegen Nichtgefallens ist ausgeschlossen. Änderungswünsche nach Freigabe sind kostenpflichtig.
5.5 Der Auftraggeber bestätigt, dass er die Rechte an allen von Ihm bereitgestellten Inhalten besitzt.
Blitz übernimmt keinerlei Prüfungspflicht und keine Hanftung für eine etwaige Verletzung von Urhebermarken- oder sonstigen Schutzrechten durch das vom Auftraggeber bereitgestellte Material. Der Auftraggeber stellt Blitz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden.

6. Druckdaten & Freigaben

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, angelieferte Druckdaten eigenverantwortlich zu prüfen. Blitz prüft Daten nur bei ausdrücklicher Beauftragung.
6.2 Produktion erfolgt ausschließlich auf Grundlage der freigegebenen Daten. Abweichende Dateiformate, fehlerhafte oder unvollständige Daten können Qualitätseinbußen verursachen; das Risiko trägt der Kunde.
6.3 Vor Produktionsbeginn kann Blitz Andrucke/Muster zur Freigabe vorlegen. Nach Freigabe trägt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche/farb­liche Richtigkeit.

7. Referenzen & Bildrechte (Opt-Out möglich)

7.1 Der Kunde räumt Blitz das Recht ein, von gefertigten Arbeiten Fotos/Bewegtbild zu erstellen und diese unentgeltlich zu Eigenwerbezwecken (Website, Social Media, Print, Präsentationen) zu nutzen.
7.2 Sofern der Kunde keine Referenznutzung wünscht, teilt er dies spätestens bei Auftragserteilung schriftlich mit (Opt-Out). Kfz-Kennzeichen werden standardmäßig unkenntlich gemacht.

8. Liefer- und Leistungsfristen, Leistungsort

8.1 Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
8.2 Verzögerungen von Vorlieferanten oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen angemessen. Schadensersatz wegen Verzuges ist ausgeschlossen, es sei denn, Blitz trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Leistungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, die Betriebsstätte von Blitz in 44653 Herne. Vor-Ort-Montagen erfolgen nur bei geeigneten Umgebungsbedingungen; bei grenzwertigen Bedingungen ohne Gewährleistung.

9. Spezifika bei Folierungen

9.1 Allgemeine Montagezeiten
i. d. R. 2–5 Werktage, bei Großprojekten (z. B. LKW, Anhänger, Fassaden) bis zu 14 Werktagen.
Untergründe: In der Regel lackierte Flächen. Raues Kunststoffmaterial, tiefe Sicken, Nahtstellen können die Haftung beeinträchtigen.
Untergrundfehler (z. B. Kratzer, Steinschläge, Dellen) bleiben sichtbar.
Türfalze, Einstiege, Schrauben, Scharniere, Kunststoffleisten sind nicht Bestandteil einer Komplettfolierung, sofern nicht vereinbart.
Risiko von Lackablösungen bei Demontage. Blitz übernimmt hierfür keine Haftung, wenn kein Verschulden vorliegt.
9.2 Lackschutz- und Spezialfolierungen
Großflächige Bauteile (z. B. Stoßstangen, Spiegel, Kotflügel) können mehrteilig verklebt werden. Sichtbare Schnitt- oder Stoßkanten sind technisch möglich.
In engen Radien/Ecken: Folie muss ggf. kürzer geschnitten oder mit Überlappungen verarbeitet werden.
Bei komplexen Formen: erhöhte Materialspannung, ggf. mehrteilige Verklebung. Nachbearbeitungen wie Einschnitte oder Überlappungen sind technisch notwendig und stellen keinen Mangel dar.
Leichte Unterschiede in Struktur, Lichtbrechung oder Kantenverlauf sind materialbedingt und kein Reklamationsgrund.
Ebenfalls ist zu Rechnen, dass sichtbare Staubeinschlüsse unter der Folie entstehen, Blitz übernimmt keine Haftung.
9.3 Kfz-Scheibentönungen & Sonderfolien
verklebungsverfahren: In den ersten 3 Wochen können Schlieren, Wasserrückstände oder Bläschen auftreten, die sich nach der Trocknung zurückbilden.
Während der Trocknungszeit: Fenster geschlossen halten, Heckscheibenheizung nicht nutzen.
Pflege: Reinigung nur mit weichem Tuch und Glasreiniger ohne scharfe Zusätze.
Haltbarkeit: abhängig von den Herstellerangaben.
Sonderfolien (nicht straßenzugelassen): z. B. Sky Blue Folie, Steinschlagschutz Windschutzscheibe, PPF-Scheinwerferfolie, Rückleuchten-Tönung.Diese sind ausschließlich für Show- und Rennfahrzeuge zugelassen. Blitz übernimmt keine Haftung für Zulassungsfähigkeit oder Beanstandungen.Ebenfalls ist zu Rechnen, dass sichtbare Staubeinschlüsse unter der Folie entstehen, Blitz übernimmt keine Haftung.
9.4 Fremdfolien
Verarbeitung von kundenseitig bereitgestellten Folien erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden.Blitz übernimmt keine Gewährleistung für Materialeigenschaften, Haltbarkeit, Passgenauigkeit oder Verklebungsergebnis.Für Schäden durch Fremdfolie (z. B. Risse, Knicke, Ablösungen, Farbveränderungen, Kleberückstände, Lackschäden) übernimmt Blitz keine Haftung.Reklamationen aufgrund Materialeigenschaften der Fremdfolie sind ausgeschlossen.
Blitz haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, nicht jedoch für Folgeschäden durch das Material selbst.

10. Spezifika bei Außenwerbung/ Beschriftung

10.1 Für Außenwerbung können zusätzliche Genehmigungen durch Behörden erforderlich sein. Die Einholung solcher Genehmigungen obliegt dem Kunden.
10.2 Blitz übernimmt keine Haftung für witterungsbedingte Beeinträchtigungen (z.B. Ausbleichen, Ablösen, Rissbildungen) nach ordnungsgemäßer Montage.
10.3 Bei kurztfristigen Absagen oder Terminverschiebungen durch den Kunden (weniger als 48 Stunden vor Montagebeginn) behält sich Blitz vor, zusätzliche Kosten (z. B. Ausfall- oder Anfahrtskosten) zu berechnen.

11. Sonnenschutzfolie

Bei Sonnenschutzfolien können Blasen, Schlieren oder Spannungsrisse auftreten; hierfür übernimmt Blitz keine Haftung.
Es bleibt umlaufend ein c. a. 2 Millimeter breiter Rand pro Seite frei.
Nicht alle Gläser sind foliengeeignet.
Nach der Montage darf die Folie erst nach vollständiger Trocknung gereinigt werden. Nur milde Reinigungsmittel und weiche Tücher verwenden.

12. Spezifika beim Textildruck

12.1 Blitz verarbeitet ausschließlich eigene geprüfte Textilien. Kundenseitig bereitgestellte Textilien. werden in der Regel nicht angenommen. Eine Annahme im Ausnahmefall erfolgt auf ausdrückliche Vereinbarung und ausschließlich auf Risiko des Kunden. Blitz übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
12.2 Trotz fachgerechter Verarbeitung kann es bei Textilien zu Druckablösungen, Farbabweichungen oder Haltbarkeitsverlusten kommen. Blitz übernimmt hierfür keine Haftung, sofern die Verarbeitung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
12.3 Pfelgehinweise: Bedruckte Textilien sind grundsätzlich auf Links, bei Maximal 30 Grad Celsius und ohne Chemische Zusätze zu Waschen. Trockner- und Bügelnutzung ist zu vermeiden. Ein Verstoß gegen die Pflegehinweise führt zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ebenfalls auf Weichspüler verzichten.

13. Verarbeitungstoleranzen & technische Hinweise

13.1 Handwerkliche Toleranzen sind unvermeidbar (z. B. Staubeinschlüsse).
13.2 Dehnungs-/Glanzdifferenzen, Farbabweichungen, optische Unterschiede sind materialbedingt und kein Mangel.
13.3 Beim Schneiden auf Lackoberflächen sind minimale Schnittspuren technisch nicht auszuschließen. Blitz haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.4 Schäden durch Demontage von Typenzeichen/Anbauteilen (z. B. Clips, Leisten, Klammern) können Brüche verursachen; eine Haftung wird ausgeschlossen.

14. StVZO / Versicherung

14.1 Ein Farbwechsel durch Folierung ist grundsätzlich eintragungspflichtig. Der Kunde muss seine Kfz-Versicherung informieren.
14.2 Für Batterie- oder Steuergeräteprobleme durch Standzeiten übernimmt Blitz keine Haftung, sofern kein Verschulden vorliegt.

15. Abnahme, Nachkontrolle & Gewährleistung

15.1 Der Kunde nimmt die Leistung bei Abholung ab. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
15.2 Blitz setzt eine Nachkontrolle nach ca. 3-4 Wochen voraus. Erfolgt diese nicht, übernimmt Blitz keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
15.3 Bei berechtigten Mängeln durch Verarbeitungsfehler erfolgt innerhalb von vier Wochen eine kostenfreie Nachbesserung.
15.4 Gewährleistungsausschlüsse: Schäden durch unsachgemäße Handhabung, mangelnde Pflege, außergewöhnliche Beanspruchung sowie normale Abnutzung.
15.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, richten sich nach Ziff. 16.
15.6 Eine Neutralisierung z.B. Entferung oder Rückrüstung der Folie ist nicht im Preis enthalten und wird gesondert berechnet.

16. Haltbarkeit & Pflegehinweise

Haltbarkeit: i. d. R. 4-7 Jahre, abhängig von Untergrund, Nutzung, Folientyp.Keine Wäsche bis zur Nachkontrolle (ca. 4 Wochen). Danach vorzugsweise Handwäsche.Keine aggressiven Mittel (z. B. Lösemittel, Teerentferner, Heißwachs).Regelmäßige Pflege mit geeigneten Reinigungsmitteln verlängert die Lebensdauer. Glänzende Folien: neigen zu feinen Kratzern.
Matte Folien: anfällig für Fleckenbildung.Heckscheibenwischer/Eiskratzer möglichst vermeiden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es durch Sonneneinstrahlung und äußere Umwelteinflüsse (auch bei UV-Schutz) im Laufe der Zeit zu einem Verblassen oder zu Farbabweichungen der Folie kommen kann. Blitz übernimmt keine Haftung. Eine Wäsche mit dem Hochdruckreiniger ist mit mindestens 80 cm Abstand durchzuführen.

17. Besondere Leistungen

Teilfolierungen: Freistehende Kanten und feine Konturschnitte sind mechanisch empfindlich. Ablösungen durch Steinschlag oder Waschanlage sind kein Mangel.

18. Datenschutz

Verarbeitete Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

19. Haftungen

19.1 Blitz haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
19.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Blitz nur für Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers, Gesundheit oder für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Haftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
19.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder übernommener Garantie.

20. Erfüllungsort, anwendbares Recht & Gerichtsstand

20.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Blitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Gerichtsstand ist Herne, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

21. Schlussbestimmung

21.1 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt dispositives Recht.
21.2 Vorrang individueller Abreden: Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB‘s.

Hinweis

Die in Datenblättern der Folienhersteller enthaltenen Angaben beruhen auf aktuellen Erkenntnissen, stellen jedoch keine Garantie bestimmter Eigenschaften dar.
Angesichts vielfältiger Einsatzbedingungen obliegt dem Kunden die Prüfung der Eignung für den jeweiligen Zweck.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Rechtsstand von Oktober 2025.

Unsere Devise ist, dass wir stets unser Bestes geben und volle Kundenzufriedenheit anstreben.