Anbaugeräte, Fahrzeugaufbauten und in manchen Fällen auch Fahrzeuganhänger sowie Container, welche sich auf einem öffentlichen Verkehrsweg befinden, müssen mit einer Reflexionsfolie der Klasse RA2 gesetzlich markiert werden. Anders als bei den Warnmarkierungen für die städtischen Fahrzeuge werden hierbei zu Kennzeichnung die Farben Gelb und Rot verwendet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Farben werden in der DIN 6171 festgelegt, an welche wir uns stets halten.

Nach den DIN 67520 sollte die minimale Reflexionsklasse RA2 vorhanden sein. Die gesetzliche Kennzeichnung vom DIN 30710 muss ebenfalls durchgeführt werden. Wir sind mit den rechtlichen Vorschriften bestens vertraut und übernehmen für Sie alle Folierungs- & Markierungsarbeiten.

Absperrungen, Gefahren- & Baustellen müssen jederzeit sofort zu erkennen sein, um potenzielle Risiken zu vermeiden. Dabei spielen auch Warnmarkierungen eine wichtige Rolle, da sie einen hohen Widererkennungswert besitzen, beim Erwerb äußerst preiswert und durch Ihre reflektierende sowie fluoreszierende Wirkung unübersehbar sind.

Auch für Einsatzfahrzeuge sind Warnmarkierungen unentbehrlich, da sie die Sicherheit des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer deutlich steigern. Bedenkt man, dass rund 33 % der Unfälle aufgrund von falschen visuellen Wahrnehmungen entstehen, so wird einem die Wichtigkeit von Warnmarkierungen schnell bewusst. Besonders effektiv ist eine permanente Warnmarkierung mittels der Konturmarkierung nach ECE 104, welche die Sichtbarkeit von Einsatzfahrzeugen bei Tag und vor allem bei Nacht um ein Vielfaches erhöht. Die leuchtende Wirkung bei Nacht lässt sich nicht nur bei kompletten Flächenfolierungen, sondern auch bei einzelne Fahrzeugbeschriftung anwenden.

Wegen der großen Auswahl an verschiedenen Warnmarkierungen ist darauf zu achten, dass man sich für die richtige entscheidet, da je nach Fahrzeug und Einsatzzweck unterschiedliche Kriterien erfüllt werden müssen. Farbe, Größe, Form und Ausrichtung können dabei stark variieren.

Kennzeichnung durch Warnmarkierungen für städtische Fahrzeuge

Einsatzfahrzeuge der Behörde müssen mit normgerechten Warnmarkierungen ausgestattet sein, da dieses Privileg nur diesen Fahrzeugen genehmigt ist und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht. Ebenfalls können sich Beamte dadurch untereinander schneller ausfindig machen. Zu den privilegierten Fahrzeugen gehören unter anderem Polizeifahrzeuge, Fahrzeuge des Ordnungsamts, Feuerwehrfahrzeuge und Baustellen-Fahrzeuge (insbesondere die des Straßenbaus). Die Warnmarkierungen dieser Fahrzeuge bestehen aus einer abwechselnden Folge der Farben Rot und Weiß.

Korrekturen und die Montage neuer normgerechter Warnmarkierungen

Auch Warnmarkierungen können zerkratz oder durch diverse Umstände beschädigt werden. In einem solchen Fall ist die Blitz-Folientechnik der richtige Ansprechpartner für Sie, da wir schnell und effektiv arbeiten, um die beschädigten Markierungen sofort zu erneuern.

Bei der Montage gibt es ein paar gesetzliche Vorschriften, wie z.B., dass die vertikalen Streifen immer diagonal nach unten verlaufen müssen. Die Richtung der Streifen ist von der betrachteten Perspektive abhängig. Gemäß den DIN 30710 können die Warnmarkierungen senkrecht, waagerecht oder in Kombination aus beiden Richtungen montiert werden. Wenn Sie uns beauftragen, müssen Sie sich nicht mit diesen sowie weiteren Regelungen auseinandersetzen, da wir den gesamten Prozess vom Design bis hin zur Montage für Sie übernehmen.

Weitere Regelungen für die Kennzeichnung

Die oben genannten Regelungen werden hier nicht erneut ausführlich aufgezählt, da wir unsere Beiträge kompakt halten möchten.

[ultimate_icon_list icon_size=“22″ icon_margin=“10″][ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-check“ icon_color=“#66c110″ content_font_size=“desktop:20px;“ content_line_ht=“desktop:26px;“]Die Warnkennzeichnung darf mittels einer Folie montiert werden.[ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-check“ icon_color=“#66c110″ content_font_size=“desktop:20px;“ content_line_ht=“desktop:26px;“]Sowohl die Vorderseite als auch die Rückseite besitzt eine Mindestfläche von 8 Normflächen. Dabei beträgt die Größe einer Normfläche 141 x 141 mm, welche quer verlaufend aus roten und weißen Hälften besteht.[ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-check“ icon_color=“#66c110″ content_font_size=“desktop:20px;“ content_line_ht=“desktop:26px;“]Die Montage der Warnkennzeichnung muss so erfolgen, dass sie nicht durch andere Einflüsse, wie beispielsweise mitfahrende Personen, bedeckt werden kann.[ultimate_icon_list_item icon=“Defaults-check“ icon_color=“#66c110″ content_font_size=“desktop:20px;“ content_line_ht=“desktop:26px;“]Die jeweiligen Seiten müssen ihrer Position nach ausgerichtet sein. Also zeigen die Linien der Markierung auf der linken Seite nach links und die Markierung auf der rechten Seite nach rechts. Um es sich einfacher zu merken – Setzt man die Linien im Kopf ergänzend zusammen, entstehen mehrere Dreiecksformen.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und stehen Ihnen bei der Auswahl unterstützend zur Seite.

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